Kindern unter zwölf Jahren darf das Schießen mit Schusswaffen in Schießstätten nicht gestattet werden. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen dürfen Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen mit Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen gestatten, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist. Wo? Er ist zugelassen bis 4,5 mm für Luftdruck- und CO2-Waffen. Unsere Trainingszeiten sind freitags von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr.
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